top of page
Frankfurt Osthafen

Geschäftsbedingungen

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Dienstleistungen von Showcase Studios und dem Unternehmen an sich! Im Folgenden finden Sie unsere AGB in ihrer aktuellsten Form. Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben freuen wir uns von Ihnen zu hören. 

§1 Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Herrn Maximilian Weck, Inhaber von Showcase Studios, Andreas-Faust Straße 7, 65779 Kelkheim (Taunus), (nachfolgend „Showcase Studios“) und dem Auftraggeber im Sinne von §14 BGB, (nachfolgend „Auftraggeber“).

 

Weiterführende, ergänzende oder von den AGB abweichende Vertragsbestimmungen und Klauseln können in dem jeweiligen Angebot platziert werden. Bei einem auftretenden Widerspruch bezüglich Regelungen aus dem Angebot und den AGB haben stets die Regelungen aus dem Angebot Vorrang. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Klauseln, welche von Seiten des Auftraggebers rühren, werden nur wirksam, wenn Showcase Studios dessen ausdrücklich in Schrift/- oder Textform  zugestimmt hat. 

 

 

§2 Vertragsschluss 

 

Der konkrete Vertragsgegenstand und die daraus resultierenden Leistungspflichten ergeben sich aus dem individuellen Angebot von Showcase Studios in Kombination mit dem, in manchen Fällen erstelltem, zugehörigem Konzeptpapier.

 

Die Grundlage für den Vertragsschluss bietet das jeweilige Angebot in seiner letzten Fassung. Bei freibleibenden Angeboten wird erst durch Erteilung einer Auftragsbestätigung seitens Showcase Studios das Vertragsverhältnis begründet.

 

 

§3 Zahlung und Vergütung

 

Sämtliche Preise sind in der Währung „Euro“ und ohne Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ausgewiesen (Nettopreise). Showcase Studios behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen nach dem Erreichen von bedeutenden Zwischenzielen zu erheben, welche im Vorhinein definiert wurden. 

 

Bei umfangreichen Leistungen, wie beispielsweise die Entwicklung oder Überarbeitung von Webseiten oder der Durchführung von umfangreichen Medienproduktionen ist eine Anzahlung in Höhe von 30% („dreißig Prozent“) des Rechnungswertes bei Vertragsabschluss fällig. Als „umfangreiche Leistungen“ gelten Vertragsgegenstände, welche mit einem Wert von 799€ oder mehr beziffert sind. 

 

Bei gewählten Servicepaketen wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum eine Sammelrechnung erstellt, welche alle in dem Leistungszeitraum in Anspruch genommenen Dienste und Vertragsgegenstände beinhaltet. Der Abrechnungszeitraum ist vom ersten Tag bis einschließlich den letzten Tag eines jeweiligen Monats definiert. Bei Vertragsbeginn während eines laufenden Abrechnungszeitraums werden die Kosten anteilig in Rechnung gestellt. Als Grundlage hierfür dient die Anzahl der vollen Tage. 

 

Falls nicht anders vermerkt ist die Zahlung einer Rechnung innerhalb von sieben Werktagen ab Zugang, ohne jeglichen Abzug, zu leisten. 

 

 

§4 Leistungserbringung

 

Showcase Studios teilt die Planung, Erbringung und Umsetzung der einzelnen Vertragsgegenstände, in der Regel, jedoch nicht zwingend, in drei Phasen ein: Konzeptphase (Stufe1), Umsetzungsphase (Stufe 2) sowie Abschlussphase (Stufe 3). 

 

In der Konzeptphase (Stufe 1) werden die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden erörtert. Anhand dieser erarbeitet Showcase Studios unter verpflichtender Mitwirkung des Auftraggebers ein Konzeptpapier, welches die Grundlage für die zukünftige Struktur, Designsprache, Funktionalität und den Umfang sowie den, insbesondere textlichen, Inhalt des Vertragsgegenstandes festlegt. Anhand des Konzeptpapiers wird der Leistungsumfang definiert und ein Angebot erstellt. Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig das in seiner letzten Fassung gültige, und dem Angebot beiliegende, Konzeptpapier abgenommen. Durch anschließend erstellte Auftragsbestätigung durch Showcase Studios wird Stufe 2 eingeleitet. 

 

Nach Zustandekommen des Vertragsverhältnisses beginnt Showcase Studios unter verpflichtender Mitwirkung des Auftraggebers mit der Umsetzungsphase (Stufe 2). Anhand des freigegeben Konzeptpapiers erstellt Showcase Studios den gebrauchsfertigen und praxistauglichen Vertragsgegenstand, welcher die vereinbarten Funktionen und Module des Konzeptpapiers enthält. Dabei erarbeitet Showcase Studios gemeinsam mit dem Auftraggeber die, insbesondere textlichen Inhalte des Vertragsgegenstandes. Stufe 3 wird mit finaler Abnahme des Vertragsgegenstandes durch den Kunden begründet. 

 

In Stufe 3, der Abschlussphase, wird Showcase Studio den Vertragsgegenstand nach Fertigstellung und Abnahme in den Verfügungsbereich des Auftraggebers übertragen. Dies kann durch Aufladen der erbrachten Leistung auf einen vom dem Auftraggeber angegeben Server, Übergabe der Zugangsdaten für einen Auftraggeberaccount des CMS oder ähnliche Methodik erfolgen. Der Auftraggeber stellt Showcase Studios hierfür alle notwendigen Zugangsdaten und Speichermedien unverzüglich zur Verfügung. 

 

Showcase Studios ist berechtigt, nach eigenem Ermessen sogenannte „Erfüllungshilfen“ für die Erfüllung des Vertragsgegenstands einzusetzen und zu beauftragen. Dabei entstehen für Showcase Studios gegenüber dem Auftraggeber keine Meldepflichten bezüglich etwaiger Erfüllungshilfen.

 

Der Auftraggeber erhebt keinerlei Ansprüche auf fristgerechte Leistungserbringung, sofern dieser zugesagte Termine oder Leistungszusagen nicht einhält und dies eine Verzögerung der Arbeiten bedingt. Außerdem akzeptiert der Auftraggeber stillschweigend, dass das Versteichen von ihm zugesagter Termine beziehungsweise Leistungen und Fristen zu Mehrkosten führen kann. 

 

 

§5 Abnahme/Freigabe der Leistungen

 

Der Auftraggeber ist zur finalen Abnahme der Leistungen verpflichtet, sofern diese den zuvor festgelegten vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären. Erfolg die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistung nicht innerhalb von 14 Werktagen, so gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt, sofern keine konkret formulierten Einwände in Schriftform oder elektronischer Form vorgebracht werden.

 

Im Rahmen des vereinbarten Auftrags hat Showcase Studios eine gestalterische und künstlerische Freiheit, sofern keine konkreten Vorgaben seitens des Kunden, beispielsweise im Konzeptpapier, vorliegen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigert oder verzögert werden.

 

Showcase Studios behält es sich vor, dem Auftraggeber Auszüge des Vertragsgegenstandes vorzulegen um Zwischenschritte im Auftragsablauf zu sichern. Ein diesem Sinn entsprechende Zwischenabnahme gilt als gültig und konkludiert abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen einen Einwand auf schriftlichem Weg äußert. Eine Zwischenabnahme bedarf keiner rechtlichen Prüfung des Vertragsgegenstandes durch den Auftraggeber. 

 

Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Auftraggebern stellt eine stillschweigende Abnahme dar. Fordert der Auftraggeber Showcase Studios auf, eine Website online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor den Vertragsgegenstand rechtlich überprüft hat. 

 

Die Abnahme des erbrachten Vertragsgegenstandes ist ausschließlich aufgrund der erbrachten Leistung zu bewerten und kann nicht aufgrund des Ausbleibens etwaiger Erfolgsabsichten oder Erwartungen abgelehnt, verweigert oder widerrufen werden. Dies gilt insbesondere in Hinsicht auf erwartete Rankings im Bezug auf SEO Optimierungen von Websiteprojekten. 

 

 

§6 Mehr- und Zusatzleistungen, Änderungen

 

Bei Angebotserstellung unvorhersehbare Reisekosten und Spesen sind gesondert vom Auftraggeber zu vergüten. Showcase Studios wird dem Auftraggeber eine Kostenschätzung bezüglich etwaiger Sonderleistungen zukommen zu lassen. Die Sonderleistung gilt als stillschweigend hingenommen, sobald der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen eine anderweitige Erklärung abgibt. 

 

Showcase Studios erbringt unter Umständen auch Leistungen aus „Kulanzgründen“ zunächst unentgeltlich. Showcase Studios teilt dem Auftraggeber mit, ob dies mit oder ohne Vorbehalt erfolgt.

 

Sollte der Auftraggeber nach Freigabe des Konzeptpapiers, Start der Leistungserbringung oder nach Abnahme des fertiggestellten Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung bzw. Ergänzung verlangen, so ist Showcase Studios zur Änderung nicht mehr verpflichtet. Gleichwohl kann Showcase Studios diesem Wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand bei dieser Änderung/Ergänzung entstehen kann. Zugesicherte Leistungsfristen verschrieben sich unter Umständen.

 

 

§7 Äußere Einflüsse, Höhere Gewalt

 

Beinhaltet der jeweilige Vertragsgegenstand oder die Methodik zur Erfüllung, den Einsatz von Fremdsoftware, etwa Codierungsprogrammen, Website-Systemen, Content-Management-Systemen (CMS) oder Plug-In Anwendungen wie Widgets, kann Showcase Studios nicht zusichern, dass zukünftige Änderungen der jeweiligen Software oder Dienstleistung kompatibel mit der erbrachten Leistung von Showcase Studios sind. Eine Anpassung zur zukünftigen Aufrechterhaltung oder Herstellung einer Kompatibilität ist demnach kein Bestandteil des Vertragsgegenstands.

 

Der Vertragsgegenstand wird für die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gegeben, technischen Rahmenbedingungen angefertigt. Insbesondere ist der Vertragsgegenstand ausschließlich für aktuelle und gängige Webbrowser entwickelt. Als „aktuell“ qualifiziert sich ein Browser, dessen Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Als „gängig“ definierte Internetbrowser sind Apple „Safari“, Google „Chrome“, Mozilla „Firefox“ und Microsoft „Edge“.  

 

§ 8 Vertragsverpflichtungen von von Showcase Studios

 

Showcase Studios ist verpflichtet dem Kunden den Vertragsinhalt in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Soweit nicht weiter spezifiziert ist das Format von Showcase Studios unter Berücksichtigung der branchentypischen Standards zu wählen. Darüber hinaus besteht keine Pflicht Originaldateien oder Datensätze, welche editierterbar und offen sind, (beispielsweise Illustrator-Dateien, Photoshop-Dateien, Premiere Pro Dateien, umkompilierter Quellcode, etc.) an den Auftraggeber zu übertragen.

 

Showcase Studios verpflichtet sich, die Daten seiner Kunden vertraulich zu behandeln. Dies gilt besonders im Hinblick auf noch nicht angemeldete Patente, Betriebsgeheimnisse, Geschäftszahlen und Kundendaten, an welche Showcase Studios im Rahmen der Entwicklung gelangt ist und welche nicht zur Veröffentlichung im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt sind. Trotz hoher Sicherungsmaßnahmen, welche der durch Showcase Studios eingeschätzten Bedrohungslage entsprechen, kann Showcase Studios keinen umfassenden Datenschutz garantieren. Showcase Studios verpflichtet sich, Wartungsarbeiten am Vertragsgegenstand rechtzeitig anzukündigen, sodass der Auftraggeber seiner Pflicht auf umfangreiche Datensicherung nachkommen kann. 

 

 

§9 Vertragspflichten des Auftraggebers, Haftungsausschluss 

 

Die zur Erbringung des Vertragsgegenstands benötigten Inhalte wie etwa Unternehmenslogo, Fotodateien, Videodateien, Corporate Identity Informationen, Grafiken, Zugangsdaten für relevante Dienste wie Hostingservice, Domain etc. werden vom Auftraggeber in geeigneter, meist digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ebenso ist Showcase Studios für Inhalte, welche der Auftraggeber im Sinne der Vertragserfüllung bereitstellt, nicht verantwortlich oder haftbar. Sollten Dritte Showcase Studios wegen möglicher Rechtsverstöße die aus den Inhalten des Auftraggebern resultieren in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber Showcase Studios von jeglicher Haftung freizustellen und Showcase Studios die gesamten Kosten zu ersetzten, welche durch eine möglichen Rechtsverletzung entstehen oder entstanden sind. 

 

Showcase Studios bietet seinen Kunden zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen eine Rechtsberatung an. Der Auftraggeber ist demnach verpflichtet die rechtliche Konformität des gesamten Vertragsgegenstandes wie z.B. Grafiken, Logos, Seitenlayout, Textinhalt und ähnliches vor Abnahme und Veröffentlichung zu überprüfen. Durch Abnahme des Vertragsgegenstandes versichert der Auftraggeber, dass eine umfassende Prüfung, auch in Hinsicht auf jegliche rechtsrelevanten Aspekte, wie etwa Impressum, Datenschutz und AGB, stattgefunden hat. Durch Erteilung der Abnahme stellt der Auftraggeber Showcase Studios von jeglicher Haftung im Bezug auf nicht fahrlässige Rechtsverletzungen insbesondere im Zusammenhang mit Textinhalten, Medien wie Fotografien, Videographien und Audiodateien, nicht fahrlässigen Urheberrechtsverletzungen, Verletzungen der DSGVO, Cookie-Bestimmungen oder Ähnlichem frei. 

 

Showcase Studios verpflichtet sich diesbezüglich nicht vorsätzlich problematische Inhalte und Medien zu verwenden und handelt stets nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Auftraggebers.

 

Erhält der Auftraggeber zur Einsicht oder Mitarbeit am Vertragsgegenstand entsprechende Zugangsdaten, beispielsweise zu Softwareprogrammen oder einem CMS, ist er verpflichtet diese streng vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, welcher aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Bekanntwerden von einem Missbrauch unverzüglich Showcase Studios in Kenntnis zu setzen. Sollte infolge des Verschuldens des Auftraggebers unberechtigten Dritten Zugang zu Leistungen von Showcase Studios entstanden sein, haftet der Auftraggeber für etwaig anfallenden Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Auftraggeber das Recht und die Pflicht, unverzüglich neue Zugangsdaten anzufordern und alle ihm möglichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu ergreifen. 

 

  

§10 Nutzungsrechte & Eigenwerbung

 

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung gemäß Auftrag oder Servicevertrag und schriftlicher Abnahme des Vertragsgegenstandes überträgt Showcase Studios dem Auftraggeber das einfache, zeitliche, räumliche und inhaltliche Nutzungsrecht nach (UrhG §31).

 

Showcase Studios spricht dem Kunden die vollständige Verfügung über den Vertragsgegenstand nach Erfüllung beidseitiger Pflichten zu. 

​

Showcase Studios ist darüber hinaus befugt, die erbrachten Vertragsgegenstände in Form von branchenüblichen Maßnahmen als Werbemittel im eigenen Zweck heran zu ziehen. Dazu zählen, jedoch nicht ausschließlich, die Nennung der Geschäftsbezeichnung oder die Platzierung des Logos von Showcase-Studios in dem Quellcode, der Fußleiste, dem Impressum oder einem Abspann des Vertragsgegenstandes. Darüber hinaus ist Showcase Studios befugt, Auszüge aus dem jeweiligen Vertragsgegenstand unter Nennung des Auftraggebers, auch in Form seines Logos, als Referenz in den eigenen, digitalen und analogen, Marketingmaßnahmen zu integrieren. Auch ein digitaler Verweis (Link) zu dem jeweiligen Vertragsgegenstand (etwa einer durch Showcase Studios bearbeiteten oder erstellten Website) ist ebenfalls gestattet.

 

Im Falle, dass der Vertragsgegenstand ein Servicepaket enthält, die SEO (Search Engine Optimization) betrifft oder anderweitig im Zusammenhand mit dem Quellcode oder des CMS stehende Aspekte enthält, verpflichtet sich der Kunde jegliche Wartungs-, Service- und Änderungsarbeiten während des Vertragszeitraums exklusiv von Showcase Studios durchführen zu lassen da sonst eine spätere technische Trennung einzelner Gewerke nicht zweifelsfrei feststellbar ist.

​

§11 Kündigung, Rücktritt vom Vertrag

 

Showcase Studios ist unter Angabe eines wichtigen Grundes dazu befugt von einem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurück zu treten. Im Falle einer solchen Kündigung erklärt sich der Auftraggeber bereit auf etwaige Entschädigung jeglicher Art und Ursprungs seitens Showcase Studios abzusehen. Eine solche Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Als „wichtige Gründe“ definiert sind, jedoch nicht ausschließlich, folgende: Der Auftraggeber lehnt Vorschläge und Ausführungen bezüglich des Konzepts oder der Umsetzung in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers entsprechender, Version mehr als zweimal ab.Eine Erfüllung des Vertragsgegenstandes ist nicht möglich, da die Ausführung durch den Auftraggeber, trotz schriftlicher Mahnung mutwillig verzögert oder gänzlich unausführbar wird. Der Auftraggeber verstößt trotz schriftlicher Mahnung wiederholt gegen Vertragsbestandteile oder Klauseln. 

 

Im Fall eines solchen Vertragsrücktritts hat Showcase Studios Anspruch auf Ausgleichszahlungen für den Wegfall von kürzlich nicht anderweitig realisierbaren Gewinnen. Die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung richtet sich nach dem aktuellen Fortschritt des Projekts, umfasst jedoch mindestens 30% des Auftragswerts. 

 

Der Auftraggeber hat das Recht ohne Angabe eines wichtigen Grundes von einem Vertrag zurück zu treten. Eine Kündigung seitens des Auftraggebers muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. 

 

Erfolgt eine Kündigung seitens des Kunden ohne Angabe wichtiger Gründe unmittelbar nach Abschluss des Vertragsverhältnis, jedoch noch vor Beginn der Leistungserbrinung, so ist der Auftraggeber verpflichtet aufgrund kurzfristig nicht anderweitig realisierbarer Gewinne eine festgesetzte Zahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu leisten. Erfolgt eine solche Kündigung jedoch nach Beginn der Umsetzungsphase (Stufe 2) ist der Kunde aufgrund kurzfristig nicht anderweitig realisierbaren Gewinnen verpflichtet eine Zahlung in voller Höhe des Auftragswertes an Showcase Studios zu entrichten. 

 

§12 Serviceleistungen / Consulting Pakete 

 

Showcase Studios bietet dem Auftraggeber unter Umständen sogenannte „Servicepakete“ und/oder „Consulting Pakete“ an. Service- oder Add-On-Pakete werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Rahmen eines Servicepakets ist Showcase Studios berechtigt, zusätzliche Aufträge und Leistungen pro Abrechnungsperiode im Wert von bis zu 4 Stundensätzen mündlich und konkludiert entgegen zu nehmen. Die Höhe des Stundensatzes ist in dem jeweiligen Paket gesondert zu vereinbaren. 

 

Service- oder Consulting Pakete können beiderseits schriftlich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, zum Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt werden. Eine Abrechnungsperiode umfasst jeweils den Zeitraum von einschließlich dem ersten Tag bis einschließlich den letzten Tag eines Kalendermonats. 

 

Eine im Rahmen eines Servicepakets ausgeführte Wartungsarbeit bedarf keiner schriftlichen Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber nimmt den Vertragsgegenstand mündlich und konkludiert ab, insofern er nicht innerhalb von drei Werktagen nach Fertigstellung einen konkreten Einwand schriftlich vorbringt. 

 

Die festgesetzte Kündigungsfrist entfällt für den jeweiligen Vertrag ersatzlos, sobald der Auftraggeber ein  höherwertiges Servicepaket bucht und dadurch sein vorheriges Servicepaket kündigt. 

​

§13 Gerichtsstand 

 

Der Gerichtsstand und der daraus resultierende Erfüllungsort für Ansprüche aus Verträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Showcase Studios ergibt sich aus dem Sitz von Showcase Studios. 

bottom of page